Datenschutz

Datenschutz-Erklärung des SLRG-Jugendlagers

Die Organisationsmitglieder, Lagerleiter und alle beteiligten Personen der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG verpflichten sich, bei der Organisation und Durchführung vom Jugendlager die folgenden Grundsätze des Datenschutzes einzuhalten.

1. Bekenntnis zum Schutz der Personendaten

Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist uns wichtig. Eine Verletzung des Datenschutzes kann zu einem Verlust des Vertrauens der Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Öffentlichkeit führen und die Durchführung von Jugendlagern gefährden.

2. Datensparsamkeit

Wir bearbeiten immer nur so viele Daten, wie für den angestrebten Zweck unbedingt erforderlich sind. Für die Anmeldung und Durchführung des Jugendlagers werden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur der Name, der Vorname, das Geburtsjahr, die Adresse sowie die SLRG-Sektionszugehörigkeit sowie für die Online-Anmeldung die E-Mail-Adresse als zwingende Angaben gefordert. Weitere Daten werden nur auf freiwilliger Basis und nur dann erhoben, wenn es für die Erbringung einer weiteren Leistung erforderlich ist. In Plakaten und Flyers sowie in Fotos, Film- und Tonaufnahmen, TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern werden nur der Name, der Vorname, der Jahrgang, der Wohnort, und die Sektionszugehörigkeit publiziert. Eine Publikation der vollständigen Adresse erfolgt nicht. Die Publikation Teilnehmerlisten im Internet erfolgt nur auf der Website des Veranstalters. Wir löschen oder archivieren nicht mehr benötigte Daten.

3. Transparente Information

Wir können davon ausgehen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmern in alle Datenbearbeitungen, welche unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Jugendlagers zusammenhängen, wie z.B. die Zustellung von Informationen zum Jugendlager, mit der Anmeldung automatisch einwilligen. Über sämtliche Datenbearbeitungen, welche nicht unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Jugendlagers zusammenhängen sowie über deren Zwecke informieren wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Anmeldung und auf der Website.

4. Weitergabe von Daten an Drittfirmen

Wir geben Personendaten nur an Drittfirmen weiter, welche sich vertraglich verpflichten, die Daten nur für einen bestimmten, genau bezeichneten Zweck zu bearbeiten. Wir holen vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Drittfirmen, welche die Daten für eigene Zwecke bearbeiten (Fotoservice, Sponsoren, Zeitungen, TV-Sender, Internetdienste, etc.) die Einwilligung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers ein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhalten die Möglichkeit, die Weitergabe der Daten an Dritte zu untersagen oder einzuschränken. Wir geben bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse sowie unsere Postadresse an, an die sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmern wenden kann, wenn sie oder er mit der Datenweitergabe nicht einverstanden ist. Die Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer keine Mitteilung gesendet hat.

5. Form der Weitergabe

Wir geben Daten nur in Papierform oder auf elektronischem Weg weiter. Die Übergabe von Daten erfolgt mit eingeschriebenem Brief oder persönlich an die verantwortliche Person. Auf dem elektronischen Weg werden ausschliesslich Bild- und Tonmaterial mit der dazu nötigen Bildbeschreibung weitergegeben.

6. Auskunftsrecht

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben das Recht Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie bearbeitet werden. Wir organisieren unsere Datenbearbeitung so, dass wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern innert angemessener Frist das Auskunftsrecht gewähren können. Wir stellen sicher, dass die Daten auf Verlangen berichtigt oder gelöscht werden können. Die Auskunft, Berichtigung oder Löschung kann nur verweigert werden, wenn wir zur Bearbeitung der Daten gesetzlich verpflichtet sind oder wir ein überwiegendes Interesse geltend machen können. Wir geben bei der Anmeldung zum Jugendlager eine E-Mail- und eine Postadresse an, an welche Fragen gerichtet werden können.

7. Datensicherheit

Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherung der Daten unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor absichtlicher oder zufälliger Vernichtung oder Verfälschung sowie vor dem Zugriff unberechtigter Dritter. Sollten dennoch Daten gestohlen oder auf andere illegale Arten abhanden kommen, dürfen die Beteiligten am Jugendlager der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG nicht zur Verantwortung belangt werden.

8. Verantwortung

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Datenschutz-Erklärung liegt bei jedem Mitarbeitenden, der Daten bearbeitet. Der OK-Ausschuss kontrolliert regelmässig, ob die Mitarbeitenden die Datenschutz-Erklärung einhalten und sanktioniert Missbräuche und Verstösse.

9. Geltungsbereich

Die Datenschutz-Erklärung wird durch den OK-Ausschuss jedes Jugendlagers für den eigenen Bereich angepasst und in Kraft gesetzt. Mögliche Änderungen und Anpassungen werden ausschliesslich hier online publiziert.

Januar 2010

Datenschutzzustimmung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung persönlicher Daten bei der Durchführung unseres Jugendlagers.

Welche Daten bearbeiten wir?
Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unseres Jugendlagers müssen zwingend einige persönliche Daten angegeben werden. Die Angabe Ihrer Handy-Nummer oder Ihrer E-Mail- Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Jugendlager erfolgt durch Sie freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen.

Verwaltung Ihrer persönlichen Daten

Für die Durchführung des Jugendlagers werden die elektronischen Daten gespeichert und die Verwaltung Ihrer Daten bearbeiten wir mit grösster Sorgfalt.

Einverständnis zur Datenbearbeitung

Mit der Anmeldung willigen Sie in die mögliche Veröffentlichung und Weiterverwendung durch die Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG von Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort, Sektionszugehörigkeit sowie die im Zusammenhang mit unserem Jugendlager gemachten Foto-, Film- und Tonmaterial ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet wie auch in Printmedien sowie für den Aushang von Listen, Plakaten und Flyers.